Abscheidetechnik Münch

Wir sorgen für den sicheren Betrieb Ihrer Abscheider- und Hebeanlagen – mit professioneller Wartung, Inbetriebnahme und kompletter Dokumentation.

– fachgerecht, normkonform und zuverlässig.

Unser Service

Unser Rundum-Service für Abscheideranlagen:

  • Beratung vor Ort
  • Stilllegungen alter Anlagen
  • Einbau von Schachtdichtsystemen
  • Nachrüstung, Installation und Inbetriebnahme von Warnanlagen 
  • Visuelle Begutachtung samt Bericht und Fotodokumentation
  • Erstellen Ihres Betriebstagebuchs und Protokoll aller notwendigen technischen Unterlagen
  • Halbjährliche Wartung, auf Wunsch Einarbeitung in die monatlichen Eigenkontrollen
  • Die Entleerung und Reinigung kann durch uns beauftragt werden (Fremdfirma)
  • Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung inklusive Bericht mit Fotodokumentation
  • Behebung evtl. Mängel oder Vermittlung einer Sanierungsfirma
  • Instandsetzung, Organisation von Ersatzteilen
  • Schulung und Einweisung in monatliche Eigenkontrollen
  • Verkauf von Spezialwerkzeug für monatliche Eigenkontrollen

Ihr Partner
für sicheren Anlagenbetrieb

Betreiberpflichten bei
Abscheidern

(DIN 1999-100) , z.B. an Tankstellen und Kfz-Werkstätten

Betreiberpflichten bei Ölabscheidern

  • Monatliche Eigenkontrolle der Funktionsfähigkeit und des Zustands der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Die Koaleszenzeinrichtung ist gegebenenfalls zu reinigen und grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen.  
  • Halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen entsprechend den Hersteller- und Behördenvorgaben. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt und die Arbeiten im Betriebshandbuch dokumentiert werden. 
  • Wichtig: Auch Bauteile, die nicht direkt zur Abscheideranlage gehören (z. B. Abwasserhebe- und Pumpanlagen oder Rückstauverschlüsse) müssen regelmäßig gewartet werden. 
  • Entnahme & Entleerung spätestens dann, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der max. Speichermenge erreicht. Wenn die abgeschiedene Schlammmenge 50 % des Schlammfangvolumens erreicht hat, erfolgt spätestens die Schlammentnahme.    
  • Nach Havariefällen mit ethanolhaltigem Kraftstoff wie z. B. E 10 ist die Abscheideranlage kurzfristig zu entleeren und zu reinigen. 
  • Betriebstagebuch zur Dokumentation der Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen, Überprüfungen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel sowie die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe.  
  • Generalinspektion: Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen (mit Prüfbericht). Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.  
  • Entnahme von Abwasserproben: Die Anforderungen zur Entnahme nach DIN 38402-11 sowie weitere Analysevorschriften (z. B. DIN EN ISO 9377-2) sind zu beachten. Wir informieren bei Fragen. 

Betreiberpflichten bei Fettabscheider

  • Monatliche Eigenkontrolle der Funktionsfähigkeit und des Zustands der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.  

  • Betriebstagebuch zur Dokumentation der Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen, Überprüfungen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel sowie die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe. Auch Wasch- und Reinigungsmittel (Achtung: keine chlorhaltigen Reinigungsmittel!) müssen dokumentiert werden genauso wie Hilfs- und Betriebsstoffe.

  • Jährliche Wartung durch einen Sachkundigen entsprechend den Hersteller- und Behördenvorgaben inklusive Wartungsbericht und Bewertung. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt und die Arbeiten im Betriebshandbuch dokumentiert werden. 

  • Generalinspektion: Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen (mit Prüfbericht). Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.  

  • Entsorgungsintervalle: Schlammfang und Fettabscheider mindestens einmal im Monat vollständig entleeren. Sofern im Einzelfall längere Entleerungsintervalle mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden sollten, ist der Umfang der Eigenkontrolle mit der zuständigen Behörde bzw. dem Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage abzustimmen. 

  • Freier Zugang zur Anlage: Auch eine Probeentnahme des ablaufenden Wassers (hinter dem Abscheider) muss reibungslos möglich sein. 

Unsere Partner

Kontakt

E-Mail: marcomuench@gmx.de
Telefon: (+49) 7391 - 7731002
Mobil: (+49) 171 - 2801236
Adresse: Kapellenberg 19 I 89608 Griesingen